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Gängige Abfallarten
und Sortierkriterien
Die nachstehende Liste enthält die derzeit
gängigsten Abfallarten. Nähere Informationen zur Abfall-Zusammensetzung,
Sortierkriterien etc. erhalten Sie durch anklicken des jeweiligen
Stichwortes.
Ø
gemischte
Bau- und Abbruchabfälle
Ø
gemischte Siedlungsabfälle
Ø
Holz
Ø
Grünabfälle (biologisch abbaubare Abfälle)
Ø
Bauschutt
Ø
Bodenaushub
Ø
Asbestzementabfälle
Ø
Mineralwolle
Ø
sonstige Abfälle
Einen Überblick über die verfügbaren
Containergrößen finden Sie unter
Container.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir
beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen weiter! Sie erreichen uns unter:
Tel.: 02196 / 2221 FAX: 02196 /
95847 E-Mail:
info@con-boy.de
gemischte Bau- und
Abbruchabfälle
· Holz,
Kunststoff, Glas, Metall, Textil, Papier,
Pappe, Verpackungsmaterial,
Bauschutt, Rigips,
Heraklit etc.
nicht enthalten sein dürfen:
Farben, Öle, Lacke, Giftstoffe,
Leuchtstoffröhren, Elektrogeräte, Matratzen (gegen Aufpreis möglich),
Altreifen, Bahnschwellen etc., Asbestzementabfälle,
Mineralwolle, Grünabfälle
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oben
gemischte Siedlungsabfälle
·
Holz,
Kunststoff, Glas, Metall, Textil, Papier,
Pappe,
Verpackungsmaterial, etc.
nicht enthalten sein dürfen:
Farben, Öle, Lacke, Giftstoffe,
Leuchtstoffröhren, Elektrogeräte, Matratzen (gegen Aufpreis möglich),
Altreifen, Bahnschwellen etc., Asbestzementabfälle,
Mineralwolle, Grünabfälle
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Holz
·
Palettenholz, unbehandeltes
Holz ohne Anhaftungen
·
Bau- und Abbruchholz,
Paletten mit kleinen Anhaftungen, lackierte Fenster/Türen/Zargen (ohne
Glas, mit Metallbeschlägen), Spanplatten (auch beschichtet)
nicht enthalten sein dürfen:
Papier,
Kunststoff, Schutt, Glas, Heraklit, behandeltes Holz (z.B.
Bahnschwellen) etc.
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Grünabfälle (biologisch abbaubare Abfälle)
·
Park- und Gartenabfälle bis
15 cm Durchmesser
·
Baumstubben, Wurzelwerk,
Stammholz ab 15 cm
nicht enthalten sein dürfen:
Bodenaushub, Bauschutt, Abfälle
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oben
Bauschutt, recyclingfähig
·
reines Steinmaterial wie
Fliesen, Dachziegel, Ziegel, Kalksandstein, Putz, Betonabbruch, Proton,
Keramik etc., max. Kantenlänge 50cm
· über 50 cm = Bauschutt mit Überlänge
nicht enthalten sein dürfen:
Ytong, Hohlblock, Bims, Fachwerk, Bodenaushub, Asbestzementabfälle, Rigips,
Heraklit, Abfälle
Bauschutt, nicht recyclingfähig
·
Ytong, Hohlblock, Bims Fachwerk
· Mischungen aus recyclingfähigem und nicht recyclingfähigem Bauschutt
nicht enthalten sein dürfen:
Bodenaushub, Asbestzementabfälle, Rigips, Heraklit, Abfälle
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oben
Bodenaushub
·
reiner Bodenaushub inkl.
Felsgestein
nicht enthalten sein dürfen:
Bauschutt, Abfälle
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Asbestzementabfälle (asbesthaltige Baustoffe)
Asbestzementabfälle dürfen lt. den derzeit
gültigen gesetzlichen Vorschriften nur in verpackter Form transportiert und
entsorgt werden. Hierfür sind spezielle Behälter vorgeschrieben, die mit
entsprechenden Warnmarkierungen versehen sein müssen.
Diese Behälter sind vorrätig in den Maßen
90 x 90 x 110 cm für kleinformatige
Platten und Bruchstücke sowie
265 x 125 x 30 cm für Wellplatten,
großformatige Fassadenplatten etc.
Andere Größen sind bei Bedarf ebenfalls
lieferbar.
Die Entsorgung hat gänzlich separat von
anderen Abfällen zu erfolgen und unterliegt besonderen
Vorschriften.
Dies gilt
sowohl für die Entsorgung selbst als auch für die erforderliche
Nachweisführung.
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Mineralwolle (Dämmmaterial wie
Glaswolle, Steinwolle etc.)
Mineralwolle-Abfälle dürfen lt. derzeit gültigen Vorschriften
ebenfalls nur in verpackter Form transportiert und entsorgt werden. Hierfür
sind spezielle, staubbeschichtete Behälter mit einem Fassungsvermögen von
1cbm vorrätig.
Die Entsorgung dieses als „gefährlicher Abfall“ eingestuften
Materials hat gänzlich separat von anderen Abfällen zu erfolgen und
unterliegt besonderen Vorschriften. Dies gilt sowohl für die Entsorgung
selbst als auch für die erforderliche Nachweisführung.
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sonstige
Abfälle
Ist die bei Ihnen zur Entsorgung anstehende
Abfallsorte in unsere Liste nicht aufgeführt? Kein Problem! Sie nennen uns
die genaue Zusammensetzung und die ungefähre Menge, wir suchen für Sie einen
Entsorgungsweg!
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